Wie der FPCI ermöglicht FPCI FCPR Investitionen in nicht börsennotierte Unternehmen in Frankreich und im Ausland, wobei mindestens 50 % seines Vermögens aus Wertpapieren bestehen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen sind. Während der Zugang zu FPCI jedoch gesetzlich FPCI professionelle oder erfahrene Anleger beschränkt ist, d. h. auf solche, die mindestens 100.000 € in den Fonds investieren können, steht die Zeichnung von Anteilen eines FCPR-Fonds allen Anlegern offen.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass für die Gründung eines FPCI eine Meldung bei der AMF erforderlich ist, während ein FCPR nur gegründet werden kann, wenn der Fonds von der AMF zugelassen ist und die Verwaltungsgesellschaft selbst ebenfalls zugelassen wurde. Diese Zulassung setzt die Einhaltung bestimmter Verwaltungsvorschriften voraus, insbesondere hinsichtlich des Umfangs des Engagements des Fonds in ein und demselben Unternehmen und der Liquidität der Beteiligungen.

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