Sie trat am 10. März 2021 in Kraft und ist eine EU-Verordnung, die auf mehreren Ebenen einen Rahmen für die Einbeziehung von ESG-Themen (Environmental, Social and Governance) durch Finanzakteure schaffen soll.
Diese neue Verordnung zielt darauf ab, den Finanzsektor in einen Rahmen für einen ökologischen und nachhaltigen Übergang zu stellen.




























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